Vereinsübungsleiter (VÜL)

(§ 27 Abs. 3 Waffg.)

Neben dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, welches die rechtliche Zusammenarbeit mit Jugendlichen im Verein erlaubt, wird mit dem VÜL Lehrgang auch das fachliche Können im Schießsport bescheinigt. Es werden die Bereiche Jugendschutzgesetz und Waffenrecht näher erläutert. Dazu kommen noch die praktischen Teile, wie Technikmodelle und Trainingsmethoden mit Jugendlichen. Mit dieser Lizenz darf im Verein die Obhut über Kinder und Jugendliche ausgeübt werden.

 

Ebenfalls ist der VÜL Lehrgang die Voraussetzung um die Weiterbildung zur Jugendleiter-Lizenz (ÜL-J) oder C-Trainer Lizenz machen zu können. 
 

Die 26 Unterrichtseinheiten gliedern sich wie folgt: 

  • Entwicklung des Schießsports in Deutschland (insbesondere in Bayern) 
  • Körperliches Training 
  • Kinder und Jugendarbeit im Verein 
  • Verhaltensnormen im Trainingsprozess 
  • Methoden zur Ausbildung der Grundtechniken 
  • Technikmodell Luftpistole (nach Bundestrainer Pistole Jan-Erik Aeply) 
  • Technikmodell Luftgewehr (nach Landestrainer Gewehr Mario Gonsierowski) 
  • Organe und Ausbildungsstufen des BSSB bzw. DSB 
  • Kurzer Einblick in die Technikmodelle Gewehr Kniend und Liegend 

 

Voraussetzungen für die Teilnahme: 

- Mindestalter des Teilnehmer 18 Jahre 

- Mindestens 18 Monate Mitgliedschaft im BSSB 

- Kurs „Qualifizierte verantwortliche Aufsichtsperson“ (Standaufsicht) zwingend notwendig. Bitte den nötigen Nachweis zum Lehrgang mitbringen.
Der Kurs ist nicht Bestandteil des Vereinsübungsleiter Lehrgangs und wird, für den Gau Burgau hier separat angeboten.
Für den Gau Neu-Ulm bitte über https://sachkunde-neu-ulm.de/ anmelden.

Lehrgangsgebühr: 50 €

Verlängerung für Vereinsübungsleiterlizenz 

(VÜL-Verlängerung)

 

Die VÜL Lizenz hat eine Laufzeit von 4 Jahren und muss danach in einem Weiterbildungslehrgang verlängert werden. 

Vorausetzung:
- VÜL Lizenz darf nicht länger wie 4 Jahre abgelaufen sein. Verlängerung wird auf Ablaufdatum zurück datiert.


Dauer des Lehrgangs: ca. 3 Stunden

Lehrgangsgebühr: 10 €

Qualifizierte verantwortliche Aufsichtsperson 

(§ 27 WaffG, §§ 10, 11 AWaffV)(Standaufsicht)

 

Dieser Lehrgang berechtigt den Teilnehmer nach Bestellung durch seinen Verein, als Standaufsicht im Verein tätig zu werden. Zudem darf der Inhaber der Teilnahmebescheinigung alleine, ohne dass eine Aufsicht anwesend ist, auf dem Stand trainieren. Einschränkung: Ohne die Sachkunde gem. § 7 WaffG jedoch nur auf Ständen mit erlaubnisfreien Waffen. 

Der Standbetreiber (meist der 1. Vorstand des Vereins) ist dafür verantwortlich, dass diese gesetzliche Anforderung eingehalten wird. Ohne Aufsicht darf kein Schießbetrieb stattfinden.

Voraussetzung für die Teilnahme:
- Mitglied im BSSB
- Mindestalter des Teilnehmers 18 Jahre

Dauer des Lehrgangs: ca. 3 Stunden

Lehrgangsgebühr: 10